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"capitulare de villis" und das Prümer Urbar von 893

Das Konzept wurde aus Not und Untergang geboren. Als zum Ende des 6. Jahrhunderts der Strom der Völkerwanderungen versiegte und die Menschen wieder seßhaft wurden, war die Existenz in Wald, Sumpf , Steppe, Wildnis nichts als ein Überlebenskampf gegen die Natur. Abgesehen von Inseln der Zivilisation in Italien oder Byzanz, waren die Versuche, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln Ackerbau und Viehzucht zu betreiben, auf enge Räume begrenzt. Das änderte sich, als die karolingischen Herrscher Pippin, Karl Martell und Karlmann ab 700 ihren Machtbereich erweiterten. Die Bewirtschaftung konzentrierte sich in „mansae“, das waren bäuerliche Hofeinheiten mit der Nutzfläche von Äckern, Gärten, Wiesen, Weiden, Wäldern und den dazugehörigen Nutzungsrechten. Werkzeuge wie der Pflug wurden wieder erfunden. Ackerbau und Viehzucht warfen Überschüsse ab, Märkte entstanden, Münzen wurden geprägt. Um Ordnung sein Königreich hinein zu bekommen, erließ Karl der Große für alle Landgüter eine Wirtschafts- und Sozialordnung, auch genannt „capitulare de villis“. Die Original-Handschrift dieses Erlasses reicht etwa auf das Jahr 825 zurück und wird in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt.

Die „capitulare de villis“ teilten das Königreich in Gaue auf, die auf der obersten Ebene von Amtmännern (index) verwaltet wurden und auf der untersten Ebene von Meiern (majores). Doch all diese Strukturen, welche „mansae“ welche Erträge erwirtschafteten, gingen in den Verwüstungen der Jahre 881/882 unter. Die Normannen fielen über die Nordsee ein, und flussaufwärts machten sie alles platt, was ihnen in den Weg kam. Sie brannten nicht nur Städte wie Köln, Bonn, Aachen, Lüttich, Maastricht nieder, sondern vor ihren Raubzügen waren selbst Klöster nicht sicher.

So brannte das im Jahr 721 gegründete Kloster Prüm 882 bis auf die Grundmauern nieder. Um ihr Königreich zu verwalten, hatten sich die karolingischen Herrscher auch der Klöster bedient. So hatte das Einflussgebiet des Klosters Prüm im 9. Jahrhundert geradezu unvorstellbare Ausmaße und reichte von Frankreich (Charleville-Mézières) bis in die Niederlande (Utrecht, Deventer) über den rechtsrheinischen Bereich (Blankenberg a.d. Sieg) bis in den Taunus und den Rhein-Neckar-Raum (Heidelberg).

"capitulare de villis", Kapitel 12, Quelle Wikipedia

Aus dieser Notsituation, dass die „mansae“ verwüstet waren und keine Zehntabgabe mehr leisten konnten, entstand ein Güterverzeichnis, das Rechte und Pflichten der Untertanen festschrieb. Dabei wurde sämtlicher Besitz gezählt, erfasst und inventarisiert. Dieses Güterverzeichnis, das Prümer Urbar von 893, zählt heute zu den wichtigsten Quellen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte im Mittelalter. Das Prümer Urbar blieb der Nachwelt in der Fassung des Jahres 893 erhalten, als diese 1222 im Kloster Heisterbach bei Königswinter wortgetreu abgeschrieben wurde, während das Original später verloren ging.

Die Erfassung der „mansae“, bedeutende Landgüter nannten sich „villae“, hatte einen Plan. Das Kloster Prüm bildete eine Art von Projektgruppe, die reiste. Diesen Kommissionen wurden Gebiete zugeteilt, in denen alles gezählt werden sollte, was zu den jeweiligen „mansae“ gehörte. Neben Gebäuden und Viehbeständen waren auch die Anzahl der Bauern zu zählen, die, angelehnt an das lateinische Vokabular, als „servus“, also Sklave, bezeichnet wurden, und deren Abgaben im Endeffekt dem Kloster als obersten Grundherren zugute kamen.

Dabei leitete sich die Zehntabgabe, dessen Ziel die Inventarisierung letztlich darstellte, aus dem Alten Testament ab. Die Gesetze Moses schrieben vor, dass die Israeliten dem Herrn einen Zehnten „vom Ertrag des Landes und den Früchten der Bäume“ sowie von den Rindern und Schafen geben sollten. Dieser Zehnte war zum Dank für das gedacht, was Gott einem im Jahr geschenkt hatte.

Um Besitz und Menschen allumfassend zu inventarisieren, dazu legte die Kommission insgesamt dreitausend Kilometer zurück, das hielt das Prümer Urbar fest. Die Kommission teilte sich zwischen Eifel und Rhein auf vier Gebiete auf, das war die Gegend um Münstereifel, an der Ahr, die Euskirchener Börde und rund um Bonn, wobei auch die rechte Rheinseite bis Niederkassel und Unkel einbezogen wurde.

So mancher Gutsherr hatte einigen Besitz angesammelt, das bewies das Prümer Urbar. So ist Focco mit je neun Joch Herrenland in Holzheim und Satzvey beliehen, er hat zwei „mansae“ in Weyer und besitzt zudem einen Hof mit Wald für die Mast von einhundert Schweinen in Harzheim, dazu kommen jeweils eine „mansa“ in Ließem, Beller und Remagen, außerdem Weinberge mit Anteile von einem Fuder in Remagen und drei Fuder in Ließem.

Prümer Urbar, Quelle: www.ahr-eifel.de

Das Prümer Urbar beschreibt auch das Verhältnis vom Grundherrn zu den Bauern: der Grundherr setzte die Bauern zur Bewirtschaftung des Ackerlandes ein, diese mussten von ihren Ernteerträgen Abgaben leisten, dazu kamen Hand- und Spanndienste, die so ungefähr alle vorkommenden Tätigkeiten auf den „mansae“ umfassen konnten. In der historischen Forschung ist viel darüber gestritten worden, inwieweit die Bauern vollkommen rechtlos waren und nur unterdrückt worden. Dagegen spricht, dass das Prümer Urbar Grundherren und Bauern häufig als „familia“ bezeichnet, zumal der Grundherr sich verantwortlich zeigen musste – wie etwa durch Schutz und Sicherheit vor äußeren Einflüssen, Räubern oder Krieg.

Durchgängig listet das Prümer Urbar die Pflichten der Untergebenen auf, das waren Arbeiten, die als „servitium“ bezeichnet wurden. Wie beispielsweise in Iversheim bei Münstereifel, waren die Summe der „servitii“ zum Teil sehr lang: außer Aussäen und Ernten handelte es sich um „noctes“-Dienste, das waren Arbeiten auf anderen „mansae“, Beete bestellen, dreschen, brauen, backen, Tuchweben, Zaunarbeiten, waschen, Wache halten, Transportdienste, Schweine hüten, Renovierungsarbeiten, Felder düngen und vieles, vieles mehr.

Nur allmählich setzte sich das Bewusstsein durch, die Schranken von der Knechtschaft zur Freiheit zu durchbrechen. Wesentliches Kriterium für die Freiheit war das Recht, Waffen zu tragen und den Kriegsherren zu verteidigen oder an seinen Feldzügen teilzunehmen. Freie Bauern durften sich versammeln und an der Rechtsprechung teilhaben. Sie konnten sich befreien von ökonomischer Ausbeutung, indem gemeinsam über die Bewirtschaftung der „mansae“ entschieden wurde.

Bei diesen Sichtweisen ist die Quellenlage aber spärlich, jedenfalls finden sich im Prümer Urbar dazu keinerlei Hinweise. Die meisten Quellen stellen Herrscher und Könige in den Vordergrund. Das gemeine Volk kommt darin nur nachrangig vor. Ansätze zu einem freien Bauerntum wurden erst in den burgundischen Texten des 10./11. Jahrhunderts der „terra francorum“ entwickelt.

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